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Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Digitalisierung und Sicherheit in Stendal (Auflage 1) [(c)Susanne Hellmuth]

Nachhaltigkeit in Stendal

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Dienstag:
09:00 bis 12:00 und
14:00 bis 16:00
 
Donnerstag:
09:00 bis 12:00 und
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Einige Abteilungen haben erweiterte Öffnungszeiten.

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Hansestadt Stendal
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39576 Hansestadt Stendal

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Donnerstag, 21.11.24, um 16:30 Uhr
in Bindfelde
 
Dienstag, 26.11.24, um 16:30 Uhr
in Staats
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Beteiligungen

VEP 33/18 "Lüderitzer Straße" und 12. Änderung FNP

a)     Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
b)     Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB

zu a)
Der Stadtrat der Hansestadt Stendal hat in seiner Sitzung am 15.10.2018 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33/18 „Lüderitzer Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 i.V. mit § 12 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Das Plangebiet wird abgegrenzt durch die Grenzen des Flurstücks 130/9 der Flur 74 der Gemarkung Stendal. Damit grenzt das Plangebiet im Westen an das Grundstück der Lüderitzer Straße und im Süden an das Flurstück des Feldgrabens Röxe. Der östliche Rand des Plangebiets reicht bis an die rückwärtigen Seiten der Grundstücke an der westlichen Seite der Jonasstraße.

Der Geltungsbereich umfasst die gesamte Fläche des Flurstücks 130/9 der Flur 74 der Gemarkung Stendal im Stadtteil Röxe und umfasst eine Fläche von 2,94 ha. Ziel ist Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Realisierung einer Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und Mehrfamilienhäusern.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 33/18 „Lüderitzer Straße“ ist dem nachstehenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Die Aufstellung wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplans Stendal „Lüderitzer Straße“ durchgeführt und beinhaltet die Änderung der Sonderbaufläche Arbeitsamt in eine Wohnbaufläche. Der Beschluss zur Aufstellung der 12. Änderung des FNP wir im weiteren Verfahren nachgeholt.

zu b)

Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33/18 „Lüderitzer Straße“  und der 12, Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Stendal unterrichtet. Dabei wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nebst der Begründung mit Umweltbericht sowie das schalltechnischen Gutachten, der Vorentwurf des Entwässerungskonzeptes und dem Vorentwurf der 2. Änderung des FNP nebst Begründung werden auf der Internetseite (https://www.stendal.de/de/beteiligungen.html der Hansestadt Stendal zur Ansicht und zum Ausdruck

vom 24. November 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024

digital bereitgestellt.

Zugang besteht des Weiteren über das zentrale Internetportal Sachsen-Anhalts (https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/Bauleitplanung/index.html?lang=de).

Die angeordnete Auslegung wird daneben, als zusätzliches Angebot durch Aushang im Foyer des Verwaltungsgebäudes Moltkestraße 34–36, Hansestadt Stendal, in der Zeit vom 24. November 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 während nachstehender Öffnungszeiten ergänzt.

Dienstag         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten für den Publikumsverkehr oder bei angeordneter Schließung des Verwaltungsgebäudes können individuelle Termine telefonisch unter 03931 65-1554 oder planungsamt@stendal.de vereinbart werden.

Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist schriftlich unter Nutzung folgender Anschriften eingereicht werden:

per Post:         Hansestadt Stendal               per E-Mail: planungsamt@stendal.de
                       Markt 1
                       39576 Hansestadt Stendal

Für die Rechtzeitigkeit ist nicht die Absendung, sondern der Eingang bei der Hansestadt Stendal entscheidend. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m § 3 BauGB und dem DSG LSA. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzinformation“, das ebenfalls öffentlich bzw. im Internet ausliegt.

 

 

 

Symbol Beschreibung Größe
begr ndung vorentwurf 2023 06 01
7.5 MB
anlage 2 entw sseungskonzept 2023 05
0.1 MB
datenschutz bauleitplanung
0.2 MB
fnp begr ndung vorentwurf
0.5 MB
schalltechnisches gutachten eco21102
2.5 MB
fnp vorentwurf plan
4.1 MB
vep nr 33 18 planzeichnung
2.7 MB
entwaesserungskonzept luederitzer str 2023 05 04
1.5 MB

© Martin Prinz E-Mail

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